Richtlinien für Waffen

Richtlinien bezüglich „Kampf um Alsen“ sowie Genehmigung zum Salutschießen

Richtlinien für Einfuhr, Besitz, Tragen, Anwendung und Ausfuhr von Schusswaffen und Blankwaffen anlässlich der Abwicklung der Veranstaltung „Kampf um Alsen“ durch das Museum Sønderjylland, Historiecenter Dybbøl Banke.

Allgemeines

Schusswaffen dürfen nur zum Salutschießen benutzt werden.

Der Veranstalter versorgt die teilnehmenden Schützen mit Schwarzpulver.

Ein- und Ausfuhr und Besitz, Tragen und Anwendung von Waffen

Originale historische Schusswaffen

Folgende Schusswaffen nicht vom Waffengesetz umfasst:

  1. Vor 1870 hergestellte Vorderladewaffen.
  2. Vor 1870 hergestellte Hinterladewaffen, die keine Einheitspatronen verschießen können.

Bei der Anwendung der Waffe für Salutschießen während der Veranstaltung erfordert die Waffe einen Waffenschein bzw. Waffenbesitzkarte gemäß der Waffengesetzgebung.

  1. Originale vor 1870 hergestellte Vorder- oder Hinterladewaffen mit dänischem Waffenschein/Waffenbesitzkarte, die keine Einheitspatronen verschießen:
    Die Waffe kann während der Veranstaltung zum Salutschießen gemäß der Genehmigung benutzt werden.
  2. Originale vor 1870 hergestellte Vorder- oder Hinterladerwaffen, die keine Einheitspatronen verschießen und Teilnehmern aus dem Ausland gehören:
    Die Waffe darf zum Salutschießen während der Veranstaltung benutzt werden, falls Midt- og Vestjyllands Politi auf Antrag die Genehmigung nach dem nachstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Originale vor 1870 hergestellte Kanonen

Eine originale (Salut)kanone ist nur von § 1 des Waffenerlasses umfasst, wenn sie Schüsse mit scharfer Munition abfeuern kann.

Kann die Kanone nur Platzpatronen verschießen, so gilt sie als Signalwaffe, die eine Genehmigung erfordert (siehe unten).

Originale Hinterlade-Faustfeuerwaffen, die Einheitspatronen verschießen

  1. Originale Hinterlade-Faustfeuerwaffen mit dänischem Waffenschein/Waffenbesitzkarte:
    Die Waffe kann während der Veranstaltung besessen, getragen und zum Salutschießen gemäß der Genehmigung benutzt werden.
  2. Originale Hinterlade-Faustfeuerwaffen, die Teilnehmern aus dem Ausland gehören:
    Die Waffe darf ein- und ausgeführt sowie besessen, getragen und während der Veranstaltung zum Salutschießen benutzt werden, falls Midt- og Vestjyllands Politi auf Antrag die Genehmigung nasch dem nachstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Replika von Faustfeuerwaffen

  1. Replika von originalen Faustfeuerwaffen mit dänischem Waffenschein/Waffenbesitzkarte:
    Die Waffe kann während der Veranstaltung besessen, getragen und zum Salutschießen gemäß der Genehmigung benutzt werden.
  2. Replika von originalen Faustfeuerwaffen, die Teilnehmern aus dem Ausland gehören:
    Die Waffe darf ein- und ausgeführt sowie besessen, getragen und während der Veranstaltung zum Salutschießen benutzt werden, falls Midt- og Vestjyllands Politi auf Antrag die Genehmigung nach dem nachstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Eine Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn die Waffe nur Platzpatronen abfeuern kann (Signalwaffe).

Replika von originalen (Salut)kanonen mit dänischem Waffenschein/Waffenbesitzkarte:

Die Waffe kann während der Veranstaltung besessen und zum Salutschießen gemäß der Genehmigung benutzt werden.

Replika von originalen (Salut)kanonen aus dem Ausland:

Genehmigung des Justizministeriums:

Eine Genehmigung des Justizministeriums ist erforderlich, falls es sich um eine Hinterladekanone handelt und die Kammertiefe 50 mm überschreitet, auch wenn die Kanone nur für Platzpatronen benutzt werden kann.

Anträge auf Ein- und Ausfuhr sowie Besitz und Anwendung dieser Kanonen sind zu senden an:

Justitsministeriet
Sikkerheds- og Forebyggelseskontoret
Slotsholmsgade 10
DK-1216 København K
Dänemark

Genehmigung der Midt- og Vestjyllands Politi („Signalwaffen“):

Falls die Kanone:

  • eine Vorderladekanone ist und nur für Platzpatronen benutzt werden kann oder
  • eine Hinterladekanone mit einer Kammertiefe von weniger als 50 mm ist,

darf die Kanone ein- und ausgeführt sowie besessen und zum Salutschießen während der Veranstaltung benutzt werden, falls Midt- og Vestjyllands Politi auf Antrag die Genehmigung nach dem nachstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Blankwaffen

  1. Mit einer Klingenlänge von weniger als 12 cm, Dänemark und Ausland:
    Dolche u. a. m. können als Teil einer zeittypischen Tracht oder Uniform ein- und ausgeführt, getragen und benutzt werden.
  2. Mit einer Klingenlänge von über 12 cm aus Dänemark:
    Bajonette, Säbel u. Ä. können besessen, getragen und benutzt werden, falls der Teilnehmer die Genehmigung dazu besitzt (Genehmigung zum Führen von Blankwaffen).
  3. Mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm aus dem Ausland:
    Bajonette, Säbel u. Ä. dürfen ein- und ausgeführt sowie besessen, getragen und während der Veranstaltung benutzt werden, falls Midt- og Vestjyllands Politi auf Antrag die Genehmigung nach dem nachstehenden Antragsverfahren erteilt hat.

Antragsverfahren

Soweit nach dem Vorstehenden eine Genehmigung erforderlich ist und diese nicht vom Justizministerium auszustellen ist, ist ein Antrag auf Genehmigung zu richten an: Mvjyl-vaaben@politi.dk

Es wird vorausgesetzt, dass die teilnehmenden Vereine einen Sammelantrag für die teilnehmenden Mitglieder stellen.

Der Antrag muss auf Dänisch, Englisch oder Deutsch ausgefertigt sein und muss für jeden Teilnehmer folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nationalität
  • Nummer des Reisepasses oder eines anderen gültigen Reisedokuments
  • Anschrift im Heimatland
  • Aufenthaltsadresse in Dänemark
  • Telefonnummer, unter der der Antragsteller im Heimatland zu erreichen ist
  • Etwaige Mitgliedschaft eines Vereins, der historische Aktivitäten ausübt, gegebenenfalls Name des Vereins
  • Eventueller Waffenpass, oder ob ein Antrag auf Ein- und Ausfuhr der Waffe gestellt wird
  • (für Schusswaffen und Signalwaffen) Art der Waffe (Muskete, Pistole, Salutkanone u. a. m.) Fabrikat, Modell, Kaliber und Seriennummer
  • (für Blankwaffen) Art der Waffe (Dolch, Säbel, Degen, Bajonett u. a. m.) sowie Klingenlänge

Bitte beachten: Es wird gefordert, dass jeder Teilnehmer zusammen mit dem Antrag einen gültigen Auszug aus dem Strafregister des Heimatlandes mitsendet und einen etwaigen Waffenschein bzw. Waffenbesitzkarte aus dem Heimatland beiheftet/beilegt.

Der Antragsteller erklärt sich durch seine Unterschrift damit einverstanden, dass Midt- og Vestjyllands Politi Angaben über persönliche Umstände des Antragstellers einholt, darunter über etwaige Strafsachen in Dänemark und im Heimatland.

Salutschießen während der Veranstaltung

Midt- og Vestjyllands Politi hat entschieden, dem Historiecenter Dybbøl Banke die Genehmigung zum Salutschießen zu erteilen.

Folgen

Das bedeutet, dass das Historiecenter Dybbøl Banke die polizeiliche Genehmigung zum Salutschießen vom 26. Juni 2015 bis zum 28. Juni 2015 an folgender Anschrift/Örtlichkeit erhält: Dybbøl Banke 16, DK-6400 Sønderborg aus Anlass der Veranstaltung „Kampf um Alsen“.

Die Genehmigung wird unter folgenden Auflagen erteilt:

  • dass die genannten Zeitpunkte für das Salutschießen genau eingehalten werden,
  • dass das Salutschießen nur von Ihnen oder anderen Inhabern von Waffenscheinen bzw, Waffenbesitzkarten für die Kanonen durchgeführt wird und dass diese jederzeit nachweisen können, einen Lehrgang absolviert zu haben, der den Antragsteller in die Lage versetzt, die Waffe ordnungsgemäß zu bedienen,
  • dass die Personen, die das Salutschießen durchführen, jederzeit einen gültigen Waffenschein bzw. Waffenbesitzkarte vorweisen können,
  • dass nur Platzpatronen verschossen werden,
  • dass Schwarzpulver bis zur Anwendung ordnungsgemäß und für Unbefugte unzugänglich gemäß den einschlägigen Vorschriften im Sprengstofferlass aufbewahrt wird,
  • dass die Polizei jederzeit gegen ordnungsgemäße Legitimation ohne Gerichtsbeschluss Zugang zur Kontrolle des Pulvervorrats hat,
  • dass beim Salutschießen mit Hilfe von Tauen wirkungsvoll ein Gebiet abgesperrt wird, so dass sich Zuschauer nicht weniger als 25 m seitlich und nach hinten sowie 50 m vor der Waffe befinden,
  • dass die Zuschauer unmittelbar vor dem Schießen davon unterrichtet werden, dass der Lärm beim Schießens erheblich sein kann,
  • dass seitens der Bedienungsmannschaft Maßnahmen getroffen sind, um schnell etwa entstehende kleinere Brände beim Salutschießen zu löschen,
  • dass eine Genehmigung des Grundstückseigentümers zur Nutzung der Fläche für die Veranstaltung vorliegt, und
  • dass eine Versicherung in Höhe von 2 Mio. DKK für Sachschäden und 10 Mio. DKK für Personenschäden abgeschlossen wurde, die etwaige Schäden aus Anlass des Salutschießens deckt.
  • Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, falls Bedingungen oder Vorschriften des Sprengstofferlasses verletzt werden oder wenn die Umstände im Übrigen einen Widerruf erforderlich machen.
  • Dass Schwarzpulver nur Personen überlassen wird, die legal die Waffe besitzen, führen und anwenden können, für die das Schwarzpulver benutzt werden soll, vgl. vorstehende Richtlinien,
  • Dass sichergestellt ist, dass der einzelne Salutschütze überschüssiges Schwarzpulver nach Abschluss des letzten Salutschießens zurückgibt.